Seit dem 07. Dezember ist eine telefonische Krankschreibung in Arztpraxen wieder möglich. Voraussetzung ist,
- dass der Patient/die Patientin in der Praxis bekannt ist,
- eine Erkrankung ohne schwerwiegende Symptome vorliegt und
- keine Videosprechstunde möglich ist.
Wichtig: Die Entscheidung, ob eine telefonische Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden kann, liegt alleine beim Arzt/bei der Ärztin. Die Krankschreibung gilt für maximal fünf Kalendertage. Eine Verlängerung der Krankschreibung ist nur nach persönlichem Arzt-Patientenkontakt möglich.
Gut zu wissen: Wir bieten eine Videosprechstunde an. Vereinbaren Sie gerne telefonisch oder via E-Mail einen Termin.