Wieso benötigen Sie als gesetzlich Krankenversicherte(r) eine elektronische Gesundheitskarte in unserer Praxis?

 

Mit Ihrer gültigen eGK weisen Sie uns nach, dass und wo Sie gesetzlich krankenversichert sind. Damit und nur dann sind wir befugt, unsere erbrachten Leistungen mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen. Außerdem sind wir gesetzlich verpflichtet, einen sogenannten Stammdatenabgleich durchzuführen, d.h. wir kontrollieren, ob die Angaben auf Ihrer eGK mit unseren Daten übereinstimmen und noch aktuell sind (Paragraf 291 Absatz 2b SGB V).

Wann müssen Sie uns Ihre eGK vorzeigen?
Bei Ihrem ersten Besuch und jeder ersten erbrachten Leistung innerhalb eines Quartals. Zu den Leistungen zählen auch Rezepte, Überweisungen und Bearbeitung von Versicherungsanfragen.
Wenn Sie die eGK vorgezeigt haben, müssen Sie uns die eGK nicht bei jedem Besuch innerhalb des laufenden Quartals vorzeigen.

Was ist ein Quartal?

  • 1. Januar – 31. März
  • 1. April – 30. Juni
  • 1. Juli – 30. September
  • 1. Oktober – 31. Dezember

Müssen Sie die eGK auch vorzeigen, wenn Sie „nur“ ein Rezept benötigen?
Ja! Auch das ist eine Leistung, die wir erbringen und abrechnen.

Können Sie Ihren Versicherungsschutz auch digital nachweisen?
Momentan sind uns keine sicheren Möglichkeiten bekannt, mit denen dies möglich wäre. Wir informieren uns regelmäßig. Sobald dies möglich sein wird, informieren wir Sie.

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