Foto Schnupfen - AdobeStock, Peggy Blume

Liebe Patientinnen und Patienten,

Bitte beachten Sie folgende Informationen:

  1. Der Grippeimpfstoff ist verfügbar und wird von uns den Patienten mit entsprechenden Indikationen[1] empfohlen. Sie können gerne via Telefon oder per Mail nach einem Impftermin fragen.
  2. Nach sorgfältiger Prüfung der für uns relevanten Evidenz[2] wird es in unserer Praxis nach wie vor keine COVID-19 Impfungen für Kinder- und Jugendliche geben[3]. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt.
  3. Bei uns werden ungeimpfte, genesene und geimpfte Patientinnen und Patienten mit gleichem Respekt, Zuvorkommen und gleicher Sorgfalt behandelt. Wir verwehren niemandem die Behandlung inkl. Hausbesuche wegen seiner Entscheidung für oder gegen eine Impfung.
  4. Die sogenannte „Booster-Impfung“, damit ist die dritte Auffrischimpfung gegen COVID-19 gemeint, werden wir nur in medizinisch begründeten Ausnahmenfällen durchführen. Unsere behandelnden Ärzte werden die betreffenden Patientinnen und Patienten kontaktieren und eine dritte Impfung anbieten. Ein generelles Impfangebot für „Booster-Impfungen“ wird es in unserer Praxis, nach derzeitigem Stand der Evidenz, zunächst nicht geben.
  5. Auch in dieser Herbst/Winter Saison werden wir täglich, trotz des flächendeckenden Impfangebotes, eine separate Infektsprechstunde anbieten.
  6. Wenn Sie persönlich in unserer Praxis erscheinen, bitten wir Sie die bekannten Hygieneregeln nach wie vor zu wahren.
  7. Die kostenfreien Bürgertestungen (POC) sollen ab dem 11. Oktober aufgehoben werden. Wir werden die POC Testungen künftig für 15 EUR anbieten. Bitte vereinbaren Sie wie gewohnt einen Termin und bringen zum Termin bitte 15 EUR mit. Bei unseren kleinen Patientinnen und Patienten sowie bei Patienten mit bestimmten Indikationen werden wir weiterhin kostenfreie POC Tests durchführen:
    • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten 3 Monaten vor der Testung das 12. Lebensjahr vollendet haben.
    • Patienten mit medizinischen Kontraindikationen einer Impfung.
    • Bis zum 31.12.2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    • Bis zum 31.12.2021 Schwangere und Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als die vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen erfolgt ist.
    • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen SARS-COV-2 teilnehmen oder in den letzten 3 Monaten vor der Testung teilgenommen haben.
    • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

 


[1] Epidemiologisches Bulletin 34/2021 (rki.d)

[2] Stellungnahme zur STIKO-Impfempfehlung (ebm-netzwerk.de), StN_Impfung_Covid_Kinder_Jugendliche.pdf (degam.de)

[3] Wir behalten uns vor in medizinisch begründeten Fällen davon abzuweichen.

 

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