Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass privat veranlasste Atteste* – darunter fallen Bescheinigungen für Sport- und andere Vereine, zur Berufseignung, für Reiseveranstalter, Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der privaten Zusatzversicherung o.ä. – eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) darstellen und die Kosten nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.

In unserer Praxis fallen je nach Umfang Attestgebühren von 5€ (GOÄ Nr. 70, Steigerungsfaktor 2,145) oder 7,50€ (GOÄ Nr. 70, Steigerungsfaktor 3,215) an. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung für Ärzte.
Die Ausstellung privater Atteste ohne Berechnung einer Gebühr ist nach der ärztlichen Berufsordnung verboten und stellt zudem einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar.

Vielen Dank.

Ihre Praxisinhaber

 

* Die Kosten für die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden von der gesetzlichen
Krankenversicherung übernommen.

 

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